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Neue Pauschalierung in ESF-Projekten

Im Förderprogramm Arbeit durch Qualifizierung (AdQ) wurde die Pauschalierung der Arbeitslosengeld-Bezüge (ALG) eingeführt, um den Verwaltungsaufwand zu vereinfachen. Für alle ALG-Empfängerinnen und -Empfänger werden pauschal 430 Euro für Pflichtversicherte und 300 Euro für Familienversicherte pro Leistungsmonat abgerechnet. Eine Spitzabrechnung erfolgt nicht mehr. Der Nachweis kann per Sammelbescheinigung oder Einzelbescheid von der Grundsicherungsstelle zu Projektbeginn erfolgen. Die Optionskommunen werden künftig Sammelbescheinigungen ausstellen. Fahrtkosten für die Teilnehmenden sind ab sofort nicht mehr zuwendungsfähig. Diese Änderungen können auch der neuen, bereits in Kraft getretenen AdQ-Richtlinie vom 22. November 2010 entnommen werden. Sie finden Sie hier.

Für das Förderprogramm „Weiterbildungsoffensive für den Mittelstand“ (WOM) wird rückwirkend zum Stichtag 30. September 2010 eine Pauschale für die Freistellungsausgaben angewendet. Diese sollen mit 17 Euro pro Stunde pauschaliert werden. Eine Spitzabrechnung erfolgt auch hier nicht mehr. Als Nachweis für Freistellungserklärungen genügt demnach eine Bestätigung der beteiligten Unternehmen unter Angabe der Teilnehmenden und deren zeitlichen Teilnahmeumfang. Diese Änderung tritt mit der Veröffentlichung der neuen WOM-Richtlinie in Kraft.

Alle notwendigen Unterlagen finden Sie auf den jeweiligen Förderprogrammseiten hier.

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