
Zielgruppe
Zuwendungsempfänger sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind.
Was wird wie gefördert?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Ausgaben des Projektträgers. Dies kann die Ausbildungsvergütungen der Auszubildenden einschließen. Es handelt sich um eine Anteilfinanzierung in Höhe von max. 50 % im Zielgebiet RWB bzw. max. 75 % im Zielgebiet Konvergenz.
Wo stellen Sie den Antrag?
Der Antrag ist bei der NBank zu stellen.
Wann dürfen Verträge geschlossen werden?
Bitte beachten Sie, dass Ausbildungsverträge sowie alle übrigen dem Projekt zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsverträge erst geschlossen werden dürfen, nachdem Sie entweder einen Zuwendungsbescheid oder eine Ausnahmegenehmigung vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns erhalten haben.
Unterlagen zum Download