
Wer kann Anträge stellen?
Anträge können von (Bildungs-)trägern gestellt werden, die Erfahrung in der beruflichen Integration von Arbeitslosen haben.
Zielgruppe
Arbeitslose
Was wird wie gefördert?
Förderfähig sind z.B. Maßnahmen für Geringqualifizierte, innovative technologische Qualifizierungen und arbeitsmarktliche Modellprojekte. Die Maßnahmen sollen einen hohen betrieblichen Anteil aufweisen und mit einem am Arbeitsmarkt anerkannten Zertifikat abschließen.
Gefördert wird mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben des Projektträgers. Es handelt sich um eine Anteilfinanzierung bis zur Höhe von 50 % (Zielgebiet RWB) bzw. 75 % (Zielgebiet Konvergenz) der Gesamtausgaben. Ab dem Stichtag 30.06.2011 (Konvergenzgebiet) gelten folgende Teilnehmenden-Pauschalen: Für Pflichtversicherte 464 Euro/Teilnehmermonat und für Familienversicherte 281 Euro/Teilnehmermonat.
Wo stellen Sie den Antrag?
Förderanträge stellen Sie zu den jeweiligen Antragsstichtagen bei der NBank. Zusätzlich senden Sie bitte das Antragsformular, den Finanzierungsplan und die Langfassung der Projektbeschreibung per E-Mail an esf-adq-antrag@nbank.de. Geben Sie bitte im Betreff den Namen des Antragstellenden sowie den Durchführungsort an.
Regelmäßige jährliche Stichtage:
Ab 01.07.2011 gelten bei AdQ im Konvergenz- und RWB-Gebiet einheitliche Stichtage zum 31.03. und 30.09. eines Jahres.
Frühester Projektbeginn ist jeweils der 1. des übernächsten Quartals.
Modellprojekte "Bürgerarbeit in Niedersachsen“
Zur Beantragung der zusätzlichen Qualifizierungsprojekte im Rahmen der Bürgerarbeit verwenden Sie als Grundsicherungsstelle oder als von der Grundsicherungsstelle beauftragte Träger/in bitte die regulären Vordrucke zur Richtlinie AdQ. Die dort aufgeführten Qualitätskriterien müssen vollständig erfüllt werden.
Zur Beantragung der Jobcoachprojekte (zusätzliche Jobcoaches) im Rahmen der Bürgerarbeit verwenden Sie bitte ebenfalls die regulären Vordrucke zur Richtlinie AdQ. Der Vordruck "AdQ-Projektbeschreibung (Langfassung)" muss zu folgenden Kriterien ausgefüllt werden:
1. Zusätzlichkeit (bitte Bescheinigung beifügen)
2. Innovation
3. Querschnittziele Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, Nachhaltigkeit und Demografie
4. Abgrenzung zu mit ESF-Mitteln des Bundes geförderten Maßnahmen (vor allem Stufe 4 "Bürgerarbeit")
5. Ko-Finanzierung (bitte Bescheid oder Absichtserklärung der Grundsicherungsstellen beifügen)
6. Kooperationsvereinbarung (Entwurf bitte beifügen)
Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte diesem Downloadbereich. Bitte beachten Sie die Produktinformation sowie die Hinweise zu den Modellprojekten "Bürgerarbeit in Niedersachsen", die Leitfäden zur Chancengleichheit und zur Nachhaltigkeit sowie der Arbeitshilfe Nr. 3.
Weitere Informationen zu den ESF-Programmen
Unterlagen zum Download