Zielgruppenauswahl für Förderprogramme:

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Text/Inhalt:

Bild: Arbeitsmarkt
Stand: 16.03.2012

Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt (FIFA)

Ziel der Förderung
Mit dem Programm werden Maßnahmen zur Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt, zur Verbesserung der Erwerbstätigkeit von beschäftigten Frauen, zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Arbeitsleben und zur besseren Vereinbarung von Familie und Beruf gefördert.

Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR), die Erfahrungen im Bereich der beruflichen Bildung haben.

Zielgruppe
Beschäftigte Frauen in kleinen und mittleren Unternehmen sowie erwerbslose Frauen (z.B. Langzeitarbeitslose, Berufsrückkehrerinnen, Alleinerziehende, Ältere, Aussiedlerinnen, Migrantinnen, Frauen mit Behinderungen)

Was wird wie gefördert?
Gefördert wird mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Ausgaben des Projektträgers. Es handelt sich um eine Anteilfinanzierung bis zur Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (Zielgebiet RWB) bzw. 75 % (Zielgebiet Konvergenz).

Wo stellen Sie den Antrag?
Förderanträge stellen Sie zu den jeweiligen Antragsstichtagen bei der NBank. Zusätzlich senden Sie bitte das Antragsformular, den Finanzierungsplan und die Langfassung der Projektbeschreibung per E-Mail an esf-fifa-antrag@nbank.de. Geben Sie bitte im Betreff den Namen des Antragstellenden sowie den Durchführungsort an.

Regelmäßige jährliche Stichtage:
Landesweit: 31.03. und 30.09.
Frühester Projektbeginn ist jeweils der 1. des übernächsten Quartals.

Weitere Informationen zu den ESF-Programmen

Unterlagen zum Download

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Dieses Programm wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert Europa fördert Niedersachsen