Zielgruppenauswahl für Förderprogramme:

  • Unternehmen
  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen

Text/Inhalt:

Bild: Arbeitsmarkt
Stand: 02.01.2012

Inklusion durch Enkulturation

Ziel der Förderung
Durch eine gezielt im Elementarbereich einsetzende Förderung sollen junge Menschen unterstützt werden, eine ihren Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Bildung zu erwerben, um als aktive Bürger/-innen an der Gesellschaft teil zu haben und einen Beitrag dazu zu leisten. Bestehende Maßnahmen sollen durch das Programm ergänzt und erweitert werden um auch arbeitsmarktferne Personengruppen zu erreichen.

Zielgruppe
Fachpersonal aus Bildungs- und Betreuungseinrichtungen.
Bildungsferne oder benachteiligte junge Menschen.

Wer kann Anträge stellen?
Antragsteller können zum Beispiel kommunale Schulträger und örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe sein aber auch Wohlfahrtsverbände, Religionsgemeinschaften und andere Institutionen.

Was wird wie gefördert?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Ausgaben des Projektträgers. Es handelt sich um eine Anteilfinanzierung in Höhe von max. 75 % zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung je Erstantragsteller soll zwischen 20.000 und 250.000 Euro jährlich liegen.

Das Programm wird ausschließlich im Zielgebiet Konvergenz umgesetzt.

Wo stellen Sie den Antrag?
Der Antrag ist bei der NBank zu stellen.

Antragsstichtag ist jeweils der 31. März eines Jahres. Frühester Projektbeginn ist der 1. September des gleichen Jahres.

Unterlagen zum Download

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Dieses Programm wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert Europa fördert Niedersachsen