
Wer kann Anträge stellen?
Zuwendungsempfänger sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die Erfahrungen im Bereich der beruflichen Bildung haben. Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) sind ebenfalls antragsberechtigt.
Zielgruppe
Wie wird gefördert?
Gefördert wird mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Ausgaben der Projektträger. Es handelt sich um eine Anteilfinanzierung in Höhe von max. 50 % (Zielgebiet RWB) bzw. 75 % (Zielgebiet Konvergenz) der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Wo stellen Sie den Antrag?
Förderanträge stellen Sie zu den jeweiligen Antragsstichtagen bei der NBank. Dem niedersächsischen Justizministerium, Abteilung Justizvollzug, ist von den Antragstellern eine Ausfertigung der vollständigen Antragsunterlagen zur Kenntnis vorzulegen.
Regelmäßige jährliche Stichtage:
Landesweit: 31.03. und 30.09.
Frühester Projektbeginn ist jeweils der 1. des übernächsten Quartals.
Weitere Informationen zu den ESF-Programmen
Unterlagen zum Download