Zielgruppenauswahl für Förderprogramme:

  • Unternehmen
  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen

Text/Inhalt:

Bild: Arbeitsmarkt
Stand: 26.03.2012

Berufliche Qualifizierung und Integration von arbeitslosen Straffälligen

Ziel der Förderung
Mit dem Programm sollen Vermittlungshemmnisse beseitigt werden, um die dauerhafte Eingliederung straffällig Gewordener in den ersten Arbeitsmarkt zu verbessern.

Wer kann Anträge stellen?
Zuwendungsempfänger sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die Erfahrungen im Bereich der beruflichen Bildung haben. Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) sind ebenfalls antragsberechtigt.

Zielgruppe

  • Strafgefangene
  • Probandinnen und Probanden der Bewährungshilfe und
  • Probandinnen und Probanden der Führungsaufsicht
  • Jugendliche und Heranwachsende, für deren Tat eine Rechtsnachfolge oder sonstige Maßnahmen insbesondere nach § 45 oder 47  JGG angewendet wurden
  • ehemalige Strafgefangene, deren Entlassungszeitpunkt bei Aufnahme in die Maßnahme nicht länger als sechs Monate zurückliegt
  • andere Straffällige, bei denen die Rechtskraft der letzten strafrichterlichen Entscheidung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt

Wie wird gefördert?
Gefördert wird mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Ausgaben der Projektträger. Es handelt sich um eine Anteilfinanzierung in Höhe von max. 50 % (Zielgebiet RWB) bzw. 75 % (Zielgebiet Konvergenz) der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Wo stellen Sie den Antrag?
Förderanträge stellen Sie zu den jeweiligen Antragsstichtagen bei der NBank. Dem niedersächsischen Justizministerium, Abteilung Justizvollzug, ist von den Antragstellern eine Ausfertigung der vollständigen Antragsunterlagen zur Kenntnis vorzulegen.

Regelmäßige jährliche Stichtage:
Landesweit: 31.03. und 30.09.
Frühester Projektbeginn ist jeweils der 1. des übernächsten Quartals.

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