Zielgruppenauswahl für Förderprogramme:

  • Unternehmen
  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen

Text/Inhalt:

Bild: Infrastruktur
Stand: 15.02.2012

Breitbandförderung

Ziel der Förderung
Durch die Förderung breitbandiger Kommunikationsinfrastrukturen in unterversorgten Gebieten Niedersachsens sollen Disparitäten abgebaut, die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes gesteigert und die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere des Mittelstands verbessert werden.

Zielgruppe
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und Kommunalverbände sowie natürliche und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.

Was wird wie gefördert?
Gefördert werden netzseitige Infrastrukturmaßnahmen, die zur Einrichtung eines Breitbandzuganges oder deren Vorbereitung notwendig sind sowie Planungs- und Erschließungsmaßnahmen. Förderfähig sind die einmaligen Investitionskosten der Einrichtung einer Breitbandzugangsmöglichkeit des jeweiligen Netzbetreibers, d.h. die in einem Netzbereich liegenden technischen Einrichtungen und Maßnahmen zwischen Vermittlungsstelle und Teilnehmer bzw. zwischen Basisstation und Teilnehmer.

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung gewährt. Die Förderung beträgt für Vorhaben im Konvergenzgebiet Lüneburg bis zu 75 % und in den übrigen Landesteilen bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 100.000 Euro.

Wo stellen Sie den Antrag?
Zur Antragstellung und -beratung wenden Sie sich bitte zunächst an unser Antragsmanagement. Ihre Ansprechpartnerin ist Ulrike Müller – Tel. 0511.30031-340.

Beratung zu Umsetzungs- und Finanzierungsmöglichkeiten, Hilfe bei der Erstellung der Projektskizze sowie einen standardisierten Online-Fragebogen zur Bedarfsanalyse erhalten Sie beim

Breitband Kompetenz Zentrum Niedersachsen
Sachsenring 11
27711 Osterholz-Scharmbeck
Tel. 04795.957-1150
Fax 04795.957-4048
info@breitband-niedersachsen.de

Mit der Maßnahme, das betrifft auch die öffentliche Ausschreibung sowie den Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen, darf erst nach Erteilung des Zu¬wendungsbescheides, ggf. nach Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns, begonnen werden.

Hinweise zum Vergaberecht

Unterlagen zum Download

Banner:

Dieses Programm wird mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung gefördert Europa fördert Niedersachsen