
Für den Erfolg eines in der Regel langfristigen PPP-Projektes ist neben der Aussicht auf Effizienzvorteile die politische Unterstützung vor Ort und die frühzeitige Einbindung aller Beteiligten wichtig. Ziel des Landes ist daher die Förderung von Kommunen, die sich bereits grundsätzlich zur Durchführung eines PPP-Projektes entschieden haben.
Zielgruppe
Niedersächsische Kommunen werden bei der Umsetzung eines PPP-Projektes begleitet, um deren Erfahrungen für andere interessierte Kommunen nutzbar zu machen. Kommunen können Anträge für ein PPP-Projekt stellen, das die Phasen Planung, Bau, Betrieb, insbesondere Bauunterhaltung und Instandsetzung und gegebenenfalls Finanzierung umfasst.
Was wird wie gefördert?
Gefördert wird die externe Beratungsleistung im Rahmen des Vergabeverfahrens bzw. bei Erstellung der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung.
Die Förderung erfolgt als Projektförderung mit einem Festbetrag in Höhe von bis zu 20.000 Euro.
Wo stellen Sie den Antrag?
Bis zum 30. Juni 2011 können Kommunen formlose Förderanträge bei der NBank einreichen. Aus den Unterlagen müssen sich die Art des PPP-Projekts und der bisherige Entwicklungsstand ersehen lassen.
Ihre Ansprechpartner bei der NBank:
Martin Herrmann
Telefon 0511. 30031-337
Fax 0511. 30031-11337
martin.herrmann@nbank.de
Ulrike Müller
Telefon 0511. 30031-340
Fax 0511. 30031-11340
ulrike.mueller@nbank.de
Unterlagen zum Download