
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind die Kommunen, in deren Gebiet sich das energetisch sanierungsbedürftige Gebäude der sozialen Infrastruktur befindet.
Was wird wie gefördert?
Gefördert werden Vorhaben zur Minderung des Primärenergiebedarfs, insbesondere zur Minderung des Bedarfs an fossiler Energie, sowie Vorhaben des Einsatzes erneuerbarer Energien für Gebäude der sozialen Infrastruktur in den Gemeinden.
In Gebieten, die zurzeit in das Städtebauförderungsprogramm des Bundes und der Länder aufgenommen sind, umfasst die Förderung die energetische Modernisierung und die umfassende bauliche Erneuerung des Gebäudes.
Außerhalb dieser Gebiete werden insbesondere Maßnahmen der energetischen Modernisierung gefördert. Diese Fördermöglichkeit gilt ausschließlich für Kommunen, die sich in einer besonders schwierigen Haushaltslage befinden.
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung gewährt. Bund und Land beteiligen sich mit jeweils 33 1/3 % an den förderfähigen Ausgaben. Bei Kommunen in besonders schwieriger Haushaltslage können die Anteile der Förderung durch Bund und Land bis auf insgesamt 75 % aufgestockt werden, so dass für diese Kommunen ein Eigenanteil von 25 % verbleibt. Dies gilt auch für Kommunen in besonders schwieriger Haushaltslage, deren förderungsfähiges Vorhaben sich in einem Gebiet befindet, das in das Städtebauförderungsprogramm des Bundes und der Länder aufgenommen ist.
Wo stellen Sie Ihren Antrag?
Der Förderantrag ist spätestens bis zum 01.06.2009 unter Verwendung des nachstehenden Antragformulars zusammen mit dem Formular "Erklärungen und Unterschrift Antragsteller" bei der NBank einzureichen.
Unterlagen zum Download