Text/Inhalt:
Stand: 20.09.2011
Städtebauförderung - Kleinere Städte und Gemeinden
Ziel der Förderung
In der Programmkomponente Kleinere Städte und Gemeinden steht die Erhaltung und Entwicklung der kommunalen Infrastruktur der Daseinsvorsorge bei überörtlich zusammenarbeitenden oder ein Netzwerk bildenden Städten und Gemeinden in funktional verbundenen Gebieten oder kleineren Städten in Abstimmung mit ihrem Umland im Vordergrund.
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind kleinere Städte und Gemeinden in dünn besiedelten, ländlichen, von Abwanderung bedrohten oder vom demografischen Wandel betroffenen Räumen.
Was wird wie gefördert?
Gefördert werden
- investive Maßnahmen zur Behebung städtebaulicher Missstände
- investitionsvorbereitende Maßnahmen, wie das Erarbeiten von verbindlich abgestimmten überörtlichen oder regionalen integrierten Entwicklungskonzepten oder -strategien, welche insbesondere Aussagen zur Bewältigung der Folgen des demografischen Wandels, zur kooperativen Verantwortungswahrnehmung und zu gemeinsamen Entwicklungszielen und Schwerpunkten enthalten
- Bildung interkommunaler Netzwerke oder Stadt-Umland-Vernetzungen zur Sicherung der Daseinsvorsorge einschließlich Bürgerbeteiligung
Es werden nur städtebauliche Gesamtmaßnahmen in räumlich abgegrenzten Fördergebieten gefördert. Die räumliche Abgrenzung kann als Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB, Erhaltungsgebiet nach § 172 BauGB, Maßnahmegebiet nach § 171 b oder § 171 e BauGB, Untersuchungsgebiet nach § 141 BauGB oder durch einen Beschluss der Gemeinde erfolgen.
Die Zuwendung beträgt insgesamt zwei Drittel der durch Einnahmen nicht gedeckten zuwendungsfähigen Ausgaben. Der kommunale Eigenanteil beträgt ein Drittel.
Wo stellen Sie den Antrag?
Anmeldeformulare finden Sie zum Download auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration.
Unterlagen zum Download
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