
Zielgruppe
Anmeldungen für Forsetzungsmaßnahmen sind über die örtlich zuständige Regierungsvertretung einzureichen. Anmeldungsformulare befinden sich als Download auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration. Die Begleitinformationen werden in elektronischer Form erhoben.
Was wird wie gefördert?
Die Zuwendung wird zur Förderung von Einzelmaßnahmen im Rahmen einer gebietsbezogenen Gesamtmaßnahme in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
Hinweis:
Neue Maßnahmen können im Programm Sanierung und Entwicklung nicht mehr berücksichtigt werden.
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Unterlagen zum Download