Zielgruppenauswahl für Förderprogramme:

  • Unternehmen
  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen

Text/Inhalt:

Bild: Infrastruktur
Stand: 20.09.2011

Städtebauförderung - Sanierung und Entwicklung (sog. Normalprogramm)

Ziel der Förderung
Die Städtebebauförderung verfolgt das Ziel, mit städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen im Sinne der §§ 136, 171a und 171e Baugesetzbuch in Verbindung mit der Städtebauförderungsrichtlinie städtebaulichen Missständen bzw. Funktionsverlusten in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten zu begegnen.
 
Das sogenannte Normalprogramm dient der Beseitigung städtebaulicher Missstände, insbesondere mit dem Ziel der nachhaltigen Stärkung von Stadt- und Ortskernen sowie der Wiedernutzung von Brachflächen zur nachhaltigen Aufwertung des Gebietes. Gefördert werden Einzelmaßnahmen als Bestandteile einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme als Gesamtmaßnahme.

Zielgruppe
Anmeldungen für Forsetzungsmaßnahmen sind über die örtlich zuständige Regierungsvertretung einzureichen. Anmeldungsformulare befinden sich als Download auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration. Die Begleitinformationen werden in elektronischer Form erhoben.

Was wird wie gefördert?
Die Zuwendung wird zur Förderung von Einzelmaßnahmen im Rahmen einer gebietsbezogenen Gesamtmaßnahme in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.

Hinweis:
Neue Maßnahmen können im Programm Sanierung und Entwicklung nicht mehr berücksichtigt werden.

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