Zielgruppenauswahl für Förderprogramme:

  • Unternehmen
  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen

Text/Inhalt:

Bild: Infrastruktur
Stand: 15.02.2012

Hochwasserschutz im Binnenland

Ziel der Förderung
Mit der Förderung von Maßnahmen des Hochwasserschutzes soll die nachhaltige Entwicklung insbesondere des ländlichen Raums gestärkt, die Risiken von Überschwemmungen verringert und damit die regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung durch die Sicherung der Existenzgrundlage unterstützt werden.

Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts oder Unterhaltungspflichtige an Gewässern.

Was wird gefördert?
Gefördert werden folgende wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Konvergenzgebiet:

  • Neubau und Erweiterung von Hochwasserschutzanlagen, insbesondere Deiche, Dämme, Talsperren und Schöpfwerke,
  • Rückbau von Deichen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes, insbesondere zur Wiedergewinnung von Überschwemmungsgebieten
  • im Zuge begleitender Vor- und Nacharbeiten auch Tätigkeiten wie z. B. Planungen, Zweckforschungen oder Einzelfalluntersuchungen,
  • Entschädigungs- bzw. Ablösezahlungen an Eigentümer sowie Inhaber von bestehenden Rechten,
  • Sonstige ggf. Zur Durchführung der Maßnahme erforderlichen Aufwendungen, die im sachlichen Zusammenhang mit den vorgenannten Maßnahmen stehen.

Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung gewährt.

Wie erfolgt die Antragstellung?
Förderanträge sind bei der NBank einzureichen.

Unterlagen zum Download

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Dieses Programm wird mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung gefördert Europa fördert Niedersachsen