
Das Programm unterstützt Vorhaben, die mit innovativen Abwassertechnologien dazu beitragen, die Schadstoffeinleitung in Gewässer wesentlich zu reduzieren und damit die Gewässergüte nachhaltig zu verbessern.
Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts sowie juristische Personen des Privatrechts.
Was wird gefördert?
Gefördert werden folgende Maßnahmen:
Im Zielgebiet Konvergenz werden darüber hinaus gefördert:
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung gewährt. Der Fördersatz beträgt max. 50 % bzw. im Zielgebiet Konvergenz max. 75 % der förderfähigen Ausgaben.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Förderanträge sind bei der NBank einzureichen. Die Anträge sollen spätestens am 1. Oktober des Vorjahres vorliegen, für das eine Bewilligung beantragt wird. Eine Durchschrift der Antragsunterlagen ist an die jeweilige zuständige Betriebsstelle des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) zu senden.
Unterlagen zum Download