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Stand: 07.10.2011
Wiedernutzung brachliegender Flächen
Ziel der Förderung
Kommunen sollen dabei unterstützt werden, brachliegende Flächen trotz Untersuchungs- und Sanierungsaufwand so zu entwickeln, dass die Umweltschäden beseitigt und die Flächen vermarktet werden können.
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie juristische und natürliche Personen.
Was wird wie gefördert?
- die Erstellung von Brachflächenkatastern,
- die Durchführung von Gefährdungsabschätzungen und Sanierungsuntersuchungen altlastverdächtiger Flächen,
- die Sanierung von Flächen mit erhöhten Schadstoffgehalten.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung gewährt. Die Förderung beträgt für Vorhaben im Konvergenzgebiet Lüneburg bis zu 75 % und in den übrigen Landesteilen 50 % der zuschussfähigen Ausgaben.
Wo stellen Sie den Antrag?
Die Stichtage zur Einreichung von Anträgen bei der NBank sind der 31.03. bzw. 30.09. jeden Jahres.
Hinweise zum Vergaberecht
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