
Was wird wie gefördert?
Gefördert wird mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Kosten der Weiterbildung. Im Zielgebiet Konvergenz beträgt die Förderung bis zu 70 % und im Zielgebiet RWB bis zu 50 %.
Förderumfang
Über die Höhe der Förderung entscheidet jeweils die zuständige Regionale Anlaufstelle für ESF-geförderte Weiterbildung (im Regelfall die niedersächsischen Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern)
Wo stellen Sie den Antrag?
Förderanträge stellen Sie bei der zuständigen Regionalen Anlaufstelle für ESF-geförderte Weiterbildung. Die Anschriften sowie die Ansprechpartner finden Sie hier:
Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (IWiN)
Weitere Informationen zu Qualifizierung und Kurzarbeitergeld finden Sie unter:
Zusätzliche Mittel für Qualifizierungsmaßnahmen
Unterlagen zum Download