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Stand: 02.01.2012
Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft
Ziel der Förderung
Förderziel des Programms »Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft« ist es, Arbeitsmarktprobleme von Frauen, Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrern sowie Beschäftigten in der Elternzeit abzubauen. Die regionalen Betriebe sollen unterstützt werden, familienfreundliche Arbeitsbedingungen umzusetzen.
Wer kann Anträge stellen?
Zuwendungsempfänger können juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sein, die Erfahrung im Bereich der beruflichen Bildung haben.
Zielgruppe
Frauen, Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer, Beschäftigte in Elternzeit.
Was wird wie gefördert?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Ausgaben des Projektträgers. Es handelt sich um eine Anteilfinanzierung bis zur Höhe von max. 50 % (Zielgebiet RWB) bzw. 75 % (Zielgebiet Konvergenz) der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei der NBank gestellt.
Unterlagen zum Download
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