
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die die Gründung eines Unternehmens bzw. einer freiberuflichen Existenz, die Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder die aktive Beteiligung an einem Unternehmen anstreben.
Was wird wie gefördert?
Gefördert werden die Ausgaben, die dem Antragsteller für eine begleitende Beratung entstehen. Der Zuschuss beträgt bis zu 25 % (Zielgebiet RWB) bzw. 75 % (Zielgebiet Konvergenz) der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für einen Berater bis zur Höhe von max. 800 Euro pro Tagewerk. Die Beratung erfolgt durch einen in der NBank-KfW-Beraterbörse zugelassenen Berater.
Wo stellen Sie den Antrag?
Stellen Sie Beratungs-und Coachingbedarf fest, wählen sie einen für diesen Beratungsbedarf geeigneten Berater aus der NBank-KfW-Beraterbörse aus, schließen mit ihm eine Beratungsvereinbarung mit auflösender Bedingung und stellen anschließend einen Antrag bei der NBank.
Bitte achten Sie bei der Antragstellung darauf, dass sowohl der Antragsvordruck als auch die Beratungsvereinbarung dem aktuellen Stand entsprechen. Zu erkennen ist dies auf dem Formular jeweils am linken unteren Rand.
Die Antragsunterlagen müssen der NBank spätestens vier Wochen vor dem geplanten Beratungsbeginn vorgelegt werden.
Unterlagen zum Download