
Zielgruppe
Antragsteller bei der Kommune sind kleine und mittlere Unternehmen mit Beratungsbedarf zu forschungs- und entwicklungsorientierten Projekten, neuen Technologien oder Kontakten zu Forschungseinrichtungen (Endbegünstigte).
Was wird wie gefördert?
Gefördert werden Beratungen zu folgenden Themen:
Zusätzlich können Ausgaben für Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit gefördert werden.
Die Förderung aus den Regionalisierten Teilbudgets der Kommunen beträgt für Vorhaben im Konvergenzgebiet Lüneburg bis zu 75 % und in den übrigen Landesteilen bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung gewährt.
Wo stellen Sie den Antrag?
Kommunen oder die mit Aufgaben der Wirtschaftsförderung beauftragte Einrichtungen, die die Technologietransferberatung selbst durchführen oder durch ein Beratungsunternehmen durchführen lassen, beantragen die Fördermittel vor Beginn der Maßnahme bei der NBank.
Unterlagen zum Download