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Text/Inhalt:

Bild: Wirtschaft
Stand: 08.09.2011

Außenwirtschaftsberatung

Die Außenwirtschaftsberatung ist ein Beratungsfeld der "Beratungsrichtlinie 2009", mit welchem die NBank und das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr die Förderung auf aktuelle Problemlagen mittelständischer Unternehmen konzentriert.

Ziel der Förderung
Begleitende und/oder konzeptionelle Beratung zur Anbahnung oder Erweiterung außenwirtschaftlicher Aktivitäten soll helfen, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe zu verbessern.

Zielgruppe
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) entsprechend der jeweiligen Definition der EU und Angehörige Freier Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen in der Phase des Unternehmenswachstums und der Bestandssicherung.

Von der Förderung ausgenommen sind Angehörige der freien Berufe, die als Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, als Finanzdienstleister, als Versicherungs-vertreter oder -makler, als Wirtschaftsprüfer, als Steuerberater oder als vereidigter Buchprüfer tätig sind oder werden wollen.

Was wird wie gefördert?
Gefördert werden die Ausgaben, die dem Antragsteller für eine begleitende oder konzeptionelle Beratung zur Anbahnung oder Erweiterung außenwirtschaftlicher Aktivitäten entstehen. Hierunter fallen insbesondere Beratungen über:

  • Beurteilung von Absatz- und Beschaffungschancen
  • Organisation des Außenhandels im Unternehmen
  • Aufbau einer Beschaffungs- oder Absatzorganisation
  • Vertragsgestaltung
  • Finanzierung
  • zoll- und steuerrechtliche Behandlung
  • Lizenz-, Kooperationsfragen und Auslandsinvestitionen

Nicht gefördert werden Beratungen, die sich ausschließlich auf Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen beziehen, ferner Gutachten, Prüfungen, Architektur- und sonstige Planungen sowie gezielte Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten.

Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 400 Euro je Tagewerk, inkl. Auslagen und Reisekosten, ohne Umsatzsteuer. Die Förderung umfasst mindestens 7 Tagewerke, im Konvergenzgebiet mindestens 5 Tagewerke, höchstens 25 Tagewerke.

Eine Förderung aus einem der Beratungsfelder der Beratungsrichtlinie 2009 (Außenwirtschaftsberatung, Beteiligungsberatung, Designberatung, Marketingberatung, Nachfolgeberatung und Personalentwicklungsberatung) kann grundsätzlich je Unternehmen einmal innerhalb von zwei Jahren gewährt werden.


Zur Beraterbörse

Bitte achten Sie bei der Antragstellung darauf, dass sowohl der Antragsvordruck als auch die Beratungsvereinbarung dem aktuellen Stand entsprechen. Zu erkennen ist dies auf dem Formular jeweils am linken unteren Rand.

Die Antragsunterlagen müssen der NBank spätestens vier Wochen vor dem geplanten Beratungsbeginn vorgelegt werden. Mit der Beratung darf erst nach Eingang des Bewilligungsbescheids der NBank begonnen werden.  


Wo stellen Sie den Antrag?

Stellen Sie Beratungs- und Coachingbedarf fest, wählen Sie einen für diesen Beratungsbedarf geeigneten Berater aus der NBank-KfW-Beraterbörse aus, schließen mit ihm eine Beratungsvereinbarung mit auflösender Bedingung und stellen anschließend einen Antrag bei der NBank.

Unterlagen zum Download

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Dieses Programm wird mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung gefördert Europa fördert Niedersachsen

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